Helfen, Wo Hilfe benötigt wird!
Ihre Krankenkasse unterstützt Sie!
*Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf 125,- Euro monatlich von Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung. Schöpfen Sie Ihre Möglichkeiten aus. Wir helfen Ihnen dabei!
Gemäß § 45 b SGB XI haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die sogenannte Entlastungspflege von bis zu 125,- Euro monatlich.
Betreuungsleistungen
Selbständig zuhause leben? Wir unterstützen Sie dabei.
Haushaltshilfen & Alltagsbetreuung
Reinigung
Ob Haus oder Wohnung: Schmutz sammelt sich schnell. Wir übernehmen gerne die Reinigung Ihres unmittelbaren Lebensbereichs.
Einkaufen
Ob gerade ein kleiner Einkauf ansteht oder ein großer: Wir besorgen schnell und zuverlässig, was Sie benötigen. Alles, was Sie tun müssen ist, uns eine Einkaufsliste auszuhändigen. Gerne auch den Einkauf Zusammen.
Wäsche waschen
Sie benötigen Unterstützung beim Waschen und Bügeln? Wir entlasten Sie gerne bei diesen Tätigkeiten. Egal, ob es sich um Bettwäsche, Kleidung, Vorhänge u.a. handelt.
Essen zubereiten
Fast wie im Restaurant: Sie sagen uns, welche Mahlzeiten Sie sich wünschen und wir bereiten sie für Sie zu. Schnell, lecker und in den Portionen, die Ihnen vorschweben.
Begleitung außer Haus
Gerne begleiten wir Sie auf Spaziergängen oder helfen Ihnen den wöchentlichen Einkauf zu erledigen. Auch Behördengänge oder der Gang zur Apotheke ist kein Problem.
Freizeit und Unterhaltung
Ein wohltuendes Gespräch oder jemand, der zuhört ist Balsam für die Seele. All dies kann auch während einer Partie Romme stattfinden, einem spannenden Mensch-Ärgere-Dich-Nicht Spiel oder bei einer Tasse Kaffee.
Soziale Begleitung
Durch die beständige und weitgehend gleichbleibende Begleitung unserer Mitarbeiter/innen baut sich eine Vertrauensbasis auf, die in anderen Lebenslagen von Bedeutung sein kann. Haben Sie zum Beispiel einen Handwerker im Haus, kann Ihnen unsere Unterstützung und Anwesenheit von großer Hilfe sein und Sicherheit geben.
Lebensqualität
Eine passende Beschäftigung nach Ihren Wünschen und ein anregender Alltag steigern die Freude am Leben. Ob Zeitung lesen bzw. vorlesen, gemeinsam singen oder sogar ein Instrument zu spielen, für jeden Menschen gibt es einen ganz individuellen Wohlfühlmoment. Diesen Moment zu erleben ist unbezahlbar.
Jobs
Mitarbeiter (m/w/d) als Alltagsbegleitung u. Haushaltshilfe
Mitarbeiter (m/w/d) als Alltagsbegleitung u. Haushaltshilfe
Einsatzort: Tettnang
Mitarbeiter (m/w/d) als Alltagsbegleitung u. Haushaltshilfe
Einsatzort: Schongau
Mitarbeiter (m/w/d) als Alltagsbegleitung u. Haushaltshilfe
Einsatzort: Memmingen
Mitarbeiter (m/w/d) als Alltagsbegleitung u. Haushaltshilfe
Einsatzort: Kempten
Pflegedienstleitung / examinierter Altenpfleger (m/w/d)
Einsatzort: Kempten
Mitarbeiter (m/w/d) als Alltagsbegleitung u. Haushaltshilfe
Einsatzort: Friedrichshafen
Persönliche Betreuung
Leistungsabrechnung
Ihr Anspruch auf Pflegegeld –
wir unterstützen Sie dabei.
Wer als Pflegebedürftiger Zuhause von seinen Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen betreut wird, hat seitens gesetzlicher und privater Pflegekassen Anspruch auf Pflegegeld. Ab Pflegestufe 1 bereits 125€ mtl. Konkret heißt das: Die Kosten für bis zu 3 Stunden pro Monat für eine externe Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung können von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Unsere professionellen pflegenahen Dienstleistungen, wie Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe, greifen auf gleich zwei Ebenen: Zum einen unterstützen wir Senioren und pflegebedürftige Menschen direkt. Zum anderen entlasten wir pflegende Angehörige in ihrem Engagement, indem wir ihnen kleine Auszeiten verschaffen und ihnen die Betreuung abnehmen. Unsere Service-Palette reicht dabei von gemeinsamen Behördengängen über Reinigungsarbeiten bis hin zu Einkäufen und der Zubereitung von Mahlzeiten. Natürlich rechnen wir dabei jede Tätigkeit Pro Stunden ab.
Auch Ohne Pflegestufe – Wir helfen auch nach OPs oder bei ärztlichen Verordnungen.
Sie haben eine OP hinter sich oder haben eine längere Regenrationsphase, die von Ihrer Krankenkasse unterstützt wird. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite. Denn wir wissen, wie schwierig es ist, sich trotz Ihrer Einschränkung um Haushalt und Familie kümmern…
Damit sich die Wäscheberge nicht türmen und die Küche nicht kalt bleibt, unterstützen wir sie mit professionellen, haushaltsnahen Dienstleistungen. Wir nennen das „Haushaltshilfe auf Honorarbasis“ und berechnen diese nach Leistung und Aufwand. Dabei achten wir natürlich streng darauf, dass alle Arbeiten transparent bleiben und stundenmäßig abgerechnet werden.
Über uns
Persönlich
Sie sind uns wichtig.
Unser Auftrag ist einfach: Wir, die Home Service, möchten ganz pragmatisch zu Ihrer Unabhängigkeit beitragen. Dabei ist uns wichtig, dass unsere Mitarbeiter nicht nur über fachliche Kompetenzen verfügen. Sie sollen für Sie zugleich auch verständnisvolle Ansprechpartner sein, denen sie Vertrauen schenken können.
Professionell
Wir wissen, was wir tun.
Wir bringen viel Erfahrung in der Steuerung von Prozessen mit. Deswegen können wir Ihnen auch versprechen, dass jede Aufgabe, die Sie uns stellen, zu Ihrer vollsten Zufriedenheit von uns erledigt wird. Denn wir arbeiten gründlich und sorgen darüber hinaus für eine optimale Transparenz in der Arbeit als Alltagsbegleiter.
Regional
Wir lieben kurze Wege.
Egal, wann Sie unsere Unterstützung benötigen: wir sind für Sie da. Unsere Mitarbeiter kommen aus der Region Allgäu. Durch unsere Nähe sparen wir kostbare Zeit und können schnell und zuverlässig auf Ihre Bedürfnisse reagieren. Kurz: Unser erfahrenes und qualifiziertes Team der Home Service ist immer in Reichweite.
Unser Team
Büroleiter
Kontakt: 0831 / 54 06 48-81
christopher.ludescher@home-service-allgaeu.de
Standorte
Friedrichshafen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Oft gestellte Fragen
Wir haben einige häufig gestellte Fragen zusammengestellt
Wer bekommt den Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag steht jedem Menschen mit Pflegegrad zu, die Höhe des Pflegegrades ist dabei nicht entscheidend.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Sachleistung, die monatlich an alle, die einen Pflegegrad besitzen, als finanzielle Unterstützung genutzt werden kann.
Wie viele Stunden bekomme ich monatlich für den Entlastungsbetrag?
Diese Frage können wir leider nur in einem persönlichen Gespräch beantworten, da verschiedene Faktoren dabei beachtet werden müssen.
Wann verfällt das Guthaben aus dem Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag kann über mehrere Monate angespart werden, jedoch ist zu beachten, dass ungenutzte Beträge aus dem Vorjahr zum 30. Juni des laufenden Jahres verfallen.
Wird der Entlastungsbetrag an mich ausgezahlt?
Der Entlastungsbetrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern erstattet, wenn Sie eine Entlastungsleistung in Anspruch genommen haben.
Ist der Entlastungsbetrag in allen Pflegestufen gleich?
Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 125 Euro, also 1.500 Euro im Jahr. Es macht keinen Unterschied, welchen Pflegegrad Sie besitzen.